Bildrechte im Internet – Worauf es ankommt und wie man Abmahnungen vermeidet

Fotos und Grafiken sind im Marketing unverzichtbar
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Das Thema Bildrechte im Internet ist nach wie vor ein undurchsichtiges Thema. Was die größten Fehler bei der Bildnutzung sind und wie man Bild- und Videomaterial risikofrei verwenden kann, klären wir im Gespräch mit Medienrechtsexperte Prof. Dr. Tobias Keber.

Bilder im Marketing: Nicht immer unproblematisch

Seit jeher spielen Bilder im Marketing eine große Rolle. Das Sprichwort „Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“ mag vielen angestaubt erscheinen, ist jedoch gerade in Zeiten der Informationsflut relevanter denn je: Bilder ziehen Aufmerksamkeit auf sich, wecken Emotionen. Durch das Internet hat sich allerdings nicht nur die Bedeutung visuellen Materials für Marketingzwecke gewandelt, sondern auch die Art und Weise der Beschaffung. Mit einer einzigen Suchanfrage stehen dem Marketeer tausende Fotos und Grafiken zur Verfügung, und nach wenigen Klicks sind diese in die eigenen Marketingkanäle implementiert. Oft wird bei aller Einfachheit aber übersehen, dass die Verwendung von fremdem Bild- und Videomaterial im Internet keine unproblematische Angelegenheit ist. Dr. Tobias Keber, Professor für Medienrecht an der Hochschule der Medien (HdM) in Stuttgart, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Bildrechte im digitalen Marketing.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Bildnutzung?

[pullquote align=“right“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]“Viele machen den Fehler, sich keinerlei Gedanken über ihre Rechte an einem Bild zu machen.“[/pullquote]

Im Netz ist es relativ leicht, an Bilder zu kommen und diese für die eigenen Zwecke zu nutzen. Viele machen deswegen den Fehler, sich keine Gedanken über ihre Rechte an den jeweiligen Bildern zu machen. Sie laden zum Beispiel ein Bild herunter und verwenden es, ohne zu wissen, ob sie es ohne Weiteres nutzen dürfen – etwa für den eigenen Online-Auftritt, Print-Broschüren oder im Bereich Social Media. Der zweite große Fehler: Es wird zwar eine Lizenz erworben, allerdings deckt diese nicht alle Verwendungszwecke ab, für die das Bild eingesetzt werden soll. Um Gewissheit zu haben, sollte man genau in die Lizenzbedingungen schauen!

Welche Gesetze sind beim Thema Bilder und digitales Marketing überhaupt relevant?

Wenn es um Bildrechte geht, spielen vor allem zwei große Regelungsbereiche eine Rolle: Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Kunsturhebergesetz (KuG). Im Urheberrechtsgesetz geht es um die Rechte des Fotografen, wobei Fotograf in diesem Sinne auch der Urheber eines Handy-Schnappschusses sein kann. Werden Menschen fotografiert bzw. gefilmt, ist außerdem das Kunsturhebergesetz relevant. Dieses beinhaltet das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ und regelt, dass abgebildete Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen.

Was ist eine Bildlizenz?

Mit einer Lizenz können bestimmte Rechte an einem Bild erworben werden. Es gibt viele verschiedene Arten von Lizenzen: Eines der bekanntesten Modelle sind etwa die aus den USA stammenden Creative Commons (CC), eine Sammlung von Standardlizenzen, welche die zulässige Nutzung von Bildern, Texten, Musikstücken und anderen Werken regelt. Auch bei kommerziellen Bildanbeitern (Protale wie Fotolia u.a.) können Lizenzen für Bilder erworben werden. Der Begriff  „lizenzfrei“ (royality free) bedeutet dort übrigens wider Erwarten nicht, dass es keine Lizenz gibt, sondern dass die Erlaubnis zur Verwendung des Bildes durch eine Einmalzahlung abgedeckt wird. Das ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff „gemeinfrei“, der zum Einsatz kommt, wenn der Tod des Urhebers mehr als 70 Jahre zurück liegt. In diesem Fall erlischt das Urheberrecht und man braucht keine Lizenz mehr für die Nutzung eines Bildes. Allerdings sollte man genau nachrechnen, ab wann ein Bild wirklich frei genutzt werden darf – die Gemeinfreiheit beginnt immer am Ende des Todesjahres des Urhebers zu laufen.

Szenario 1: Ich möchte auf meiner kommerziellen Website den Content mit schönen Bildern aufwerten. Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt mehrere Wege, an Bilder für die eigene Website zu kommen. Einer davon sind spezielle Suchmaschinen wie die Google Bildersuche oder Flickr. Diese bieten die Möglichkeit, Ergebnisse zu filtern und nur Bilder anzeigen zu lassen, die über eine entsprechende Creative Commons (CC) Lizenz verfügen und somit kommerziell genutzt werden dürfen. Der Haken: Man muss darauf vertrauen, dass die Angaben der Suchmaschine auch wirklich richtig sind, und sich selbstständig über den genauen Inhalt der jeweiligen CC-Lizenz informieren. Auf der Creative Commons Website sind diese allerdings ausführlich und gut verständlich erklärt.

Häufig werden im Marketing kostenpflichtige Bilddatenbanken wie Fotolia oder Shutterstock genutzt, die gegen eine Gebühr Bilder mit unterschiedlichen Lizenzen anbieten. Die Lizenzbedingungen der Anbieter können sich allerdings stark unterscheiden und man sollte sich unbedingt gut informieren. Kostenlose Bilddatenbanken sind eine weitere Möglichkeit, allerdings muss man sich bewusst sein, dass die Anbieter solcher Datenbanken bestimmte Interessen verfolgen. Wenn sie kein Geld verlangen, möchten sie in der Regel zumindest namentlich genannt werden.

Szenario 2: Ich benötige Bilder für einen nichtkommerziellen Blog. Worauf muss ich achten?

Man denkt immer, entscheidend beim Thema Bildrechte sei allein die Frage kommerziell oder nicht-kommerziell – So einfach ist es aber nicht! Auch Betreiber von nicht-kommerziellen Blogs dürfen nicht alles. Wer ein fremdes Bild herunterlädt und auf der eigenen Seite anbietet, benötigt die Zustimmung des Rechteinhabers, also desjenigen, der das Bild gemacht hat.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, zum Beispiel kann bei Bildern das sogenannte Zitatrecht greifen. Ähnlich wie bei wissenschaftlichen Arbeiten können fremde Werke zitiert werden, allerdings setzt das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Werk voraus. Da Bilder im Marketing meistens nur zum „Aufhübschen“ verwendet werden, findet das Zitatrecht aber selten Anwendung. Also: Bilder am besten selber machen oder lizenzieren, also nach Zustimmung fragen.

Wie frage ich nach Zustimmung?

Eine Zustimmung bzw. ein Lizenzvertrag muss nicht zwingend ein mehrseitiges hochkomplexes Vertragswerk sein. Im Prinzip kann man den Rechteinhaber einfach per E-Mail fragen, ob man sein Bild verwenden darf. Seine Zustimmung per E-Mail kann im Ernstfall als Beweismittel vor Gericht ausreichen. 

Szenario 3: Ich brauche Bilder für meinen Social-Media-Auftritt – Worauf muss ich achten?

Wie auch bei Websites und Blogs müssen erstens die Gesetze (UrhG und KUG) eingehalten werden. Zweitens sind die Lizenzbedingungen des Bildanbieters, und drittens die AGB’s der Social-Media-Plattform (bspw. Facebook) zu beachten. Hier ist Vorsicht geboten, denn die Bedingungen des sozialen Netzwerks und die des Bilderdienstes können sich unter Umständen widersprechen.

Szenario 4: Ich möchte ein Bild verwenden, dessen Urheber nicht identifizierbar ist. Was jetzt?

Dann haben Sie leider Pech gehabt und sollten das Bild nicht benutzen. Machen Sie das trotzdem, ist diese Handlung potenziell abmahnfähig.

Szenario 5: Für eine Grafik bediene ich mich fremdem Bildmaterial, nutze hiervon aber nur kleine Teile. Ist das zulässig?

Die Bearbeitung von Bildern ist in der Rechtsprechung ein großes Problem. Die Frage ist, ob das bearbeitete Bild nur so weit verändert wurde, dass das Original noch immer erkennbar ist, oder ob das Original nur der Inspiration diente und ein völlig neues Werk geschaffen wurde. Die Rechtsprechung arbeitet mit dem Begriff „verblassen“ – wenn das neue Bild das alte verblassen lässt, muss der Urheber nicht gefragt werden. Wo aber die Grenze zwischen diesen beiden Szenarien liegt, ist vom Gesetz nicht genau festgelegt und eine Frage der Wertung.

Szenario 4: Auf meiner Facebook-Seite lädt ein Fan ein rechtswidriges Bild hoch. Wer haftet?

Als Betreiber einer Fanpage ist man als Host-Provider anzusehen. Die Gesetzeslage sieht wie folgt aus: Der Content-Provider (also der Facebook-Nutzer, der das Bild hochgeladen hat) haftet voll, der Host-Provider dagegen erst ab Kenntnis. Das bedeutet, dass er als Seitenbetreiber erst reagieren muss, wenn er von der Rechtswidrigkeit des Bildes erfährt – Dann sollte er das Bild von seiner Seite löschen.

Szenario 5: Ich möchte ein Video von Facebook oder Youtube auf meiner eigenen Website einbinden bzw. teilen.

Urheberrechtlich problematisch ist das sogenannte Embedding. Dabei wird ein Video aus einer fremden Quelle wie zum Beispiel YouTube so auf einer Website eingebunden, dass es für Außenstehende so aussieht, als würde das Video direkt von der Seite aus abgespielt. Das ist dann in Ordnung, wenn man davon ausgehen kann, dass das Video mit Zustimmung des Rechteinhabers auf YouTube gelandet ist. Wenn aber ein Video schon am Ursprungsort rechtswidrig zu sein scheint, etwa, weil es ohne Wissen des Urhebers bei YouTube hochgeladen wurde, sollte man auf das Einbinden des Videos verzichten.

Szenario 6: Ich fertige mein Bild- oder Videomaterial selbst an, um es auf meiner Website oder in Social Media zu veröffentlichen.

In diesem Fall muss man sich zwar nicht mit dem Urheberrecht herumschlagen, dafür spielen andere Gesetze wie das KUG eine Rolle. Sind auf dem Bild- oder Filmmaterial zum Beispiel Personen zu sehen, muss man diese grundsätzlich um Erlaubnis fragen. Das gilt zumindest, wenn Personen relativ groß abgebildet und gut individualisierbar sind. Lichtet man allerdings große Menschengruppen ab, in denen der Einzelne quasi „untergeht“, kann man auf die Zustimmung verzichten. Daumenregeln wie sechs, sieben oder auch 13 als Personenzahl, für die eine Erlaubnis eingeholt werden muss, haben vor Gericht übrigens keine Relevanz. Eine Ausnahme stellen „Personen der Zeitgeschichte“ wie Politiker dar; diese können ohne Zustimmung fotografiert und gefilmt werden.

Vorsicht geboten ist außerdem bei Kunstwerken: Diese dürfen in der Regel nur von öffentlichen zugänglichen Orten aus abgelichtet werden. Außerdem ist das Fotografieren und Filmen an manchen Orten explizit untersagt, zum Beispiel in vielen Museen.

Szenario 7: Ich werde abgemahnt. Was nun?

Wenn Sie gegen ein Bildrecht verstoßen haben, kann der Rechteinhaber Ihnen eine Abmahnung schicken und damit fordern, dass Sie den Rechtsverstoß beenden, sprich das Bild von Ihrer Seite nehmen. Die Kosten für die Abmahnung tragen Sie. Allerdings sollten Sie sich zunächst fragen, ob Sie wirklich etwas falsch gemacht haben oder ob eventuell bei der abmahnenden Seite ein Fehler unterlaufen ist. In diesem Fall sollten Sie die Gegenseite kontaktieren und die Situation klarstellen. Haben Sie wirklich einen Rechtsverstoß begangen, indem Sie zum Beispiel eine Bildlizenz nicht eingehalten haben, ist es meist nicht sinnvoll, dies zu bestreiten  und es auf einen Gerichtsprozess ankommen zu lassen. Allerdings können Sie gegebenenfalls mit der Gegenseite verhandeln und versuchen, den geforderten Geldbetrag nach unten hin zu korrigieren.

Zusammengefasst: Die wichtigsten Regeln und Tipps

  1. Effiziente Bildersuche | Nutzen Sie Suchmaschinen und Bilddatenbanken, um geeignetes Bild/-Videomaterial zu finden. Mit Hilfe von Filtern können Sie gezielt nach Material mit bestimmten Lizenzen suchen.
  1. Urheber identifizieren | Nutzen Sie ausschließlich Bild- und Videomaterial, deren Herkunft Sie kennen.
  1. Nutzungsbedingungen kennen | Informieren Sie sich gut über die Lizenzen des Bildes. So gehen Sie sicher, dass es sich tatsächlich für Ihre Zwecke verwenden lässt. Bei Unklarheiten sollten Sie den Urheber kontaktieren und nachfragen. Nutzen Sie Bilder und Videos für Social Media, machen Sie sich zusätzlich mit Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform vertraut.
  1. Zustimmung erfragen | Holen Sie die Erlaubnis von Personen ein, die auf Ihren eigenen Fotos und Videos zu sehen sind.
  1. Vorsicht bei Embedding | Binden Sie nur Videos aus offiziellen Quellen ein.

 

Prof. Dr. Tobias Keber von der HdM Stuttgart

Prof. Dr. Tobias Keber

Dr. Tobias Keber ist seit 2012 Professor für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft an der Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Daneben  ist er als Lehrbeauftragter für Internet- und Multimediarecht am Mainzer Medieninstitut sowie an der Universität Koblenz Landau tätig. Vor seiner akademischen Laufbahn war er Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz.